Wir sind ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes und führen den Namen Wasserverband NIDDA. Unser Sitz ist in Friedberg/Hessen im Wetteraukreis. Wir dienen dem öffentlichen Interesse sowie dem Nutzen unserer Mitglieder.
Unsere Aufgabe ist es, entsprechend den Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung folgende Gewässer auszubauen und einschließlich ihrer Uferrandstreifen, soweit sie im Eigentum des Verbandes oder einer Gemeinde stehen, zu unterhalten, insbesondere unter Beachtung des Hochwasserschutzes den naturnahen Gewässerzustand zu erhalten oder wieder herzustellen (Renaturierung).
○ Die Nidda (ca. 75 km) von der oberen Bebauungsgrenze Schotten - Rudingshain bis zum
Eschersheimer Wehr im Stadtgebiet Frankfurt/Main. In der Ortslage Rudingshain ist der
Graswiesenbach / Streitbach (ca. 1 km) ebenfalls in der Unterhaltung des
Wasserverbandes.
○ Der Flutgraben (ca. 4 km) in Nidda. Die Ulfa (ca. 5 km) von der Eselsbrücke bei Ulfa
bis zur Mündung in Unter Schmitten in die Nidda
○ Die Wetter (ca. 54 km) von der Gemarkungsgrenze Lich – Ober-Bessingen /Laubach –
Münster bis zur Mündung in die Nidda in Niddatal – Assenheim
○ Der Eichelbach (ca. 18 km) von der unteren Bebauungsgrenze Schotten
(OT Breungeshain) bis zur Mündung in Eichelsdorf in die Nidda.
○ Die Ulfa (ca. 4,5 km) von der Stauwurzel des Hochwasserrückhaltebeckens Ulfa bis zur
Mündung in Unter-Schmitten in die Nidda.
Weitere Hauptaufgaben sind das Erstellen, Betreiben und Unterhalten von Talsperren und Hochwasserrückhalteanlagen. Ebenso sind wir für die Errichtung und Unterhaltung von Bauwerken in und an den Gewässern zuständig. Die schließt vorhandene Bauwerke ein, sofern es nicht Aufgabe von Triebwerksbesitzern oder von sonstigen Verpflichteten ist. Als Talsperre betreiben wir die Niddatalsperre in Schotten-Rainrod. Unsere Hochwasserrückhaltebecken stehen in Lich, Nidda-Ulfa und Nidda-Eichelsdorf. Mit unserer Talsperre und den Hochwasserrückhaltebecken stellen wir einen Speicherraum für über 11 Mio. cbm Wasser zum Schutz von Hab und Gut der Bevölkerung des Verbandsgebietes bereit.
Zur Durchführung unserer Aufgaben nehmen wir die zur Herstellung, Unterhaltung und Beseitigung notwendigen Arbeiten an den Verbandsgewässern vor und betreiben die dazu notwendigen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren.