Renaturierung

Neben dem Hochwasserschutz ist die Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen eine wesentliche Aufgabe des Wasserverbandes NIDDA. Durch die Renaturierung von Gewässerstrecken wird das ursprüngliche, nicht begradigte, landschaftstypische Gewässerbett wiederhergestellt. Hierbei werden unter anderem die Strömungsgeschwindigkeit reduziert, Geschiebedefizite ergänzt, Flussläufe verlängert und ursprüngliche Tier- und Pflanzenarten wieder angesiedelt.

Eine durchgehende Unterhaltung der Gewässer ist aus ökologischer Sicht heute nicht mehr Stand der Technik. Frei fließende Gewässer sollen nicht nur in ihrem Zustand erhalten werden, sondern sollen auch gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weiterentwickelt und in einen naturnäheren Zustand überführt werden. Als Schlagworte werden hier immer wieder „Totholzeinbringung“ und „Dem Gewässer mehr Raum geben“ genannt. In diesem Bereich ist der Verband bereits seit Jahren tätig. So gibt es an diversen Stellen im Verbandsgebiet Bereiche, in denen die Unterhaltung zurückgefahren wurde. Das Gewässer kann sich hier ungestört selbst entwickeln.
So geschehen an der Wetter unterhalb der Stadt Lich. Bereits in 2005 sind hier mehrere große Bäume am Waldrand umgestürzt und haben das Gewässer verlegt. Die Wetter hat sich hier in den letzten Jahren ein neues Flussbett gegraben und in zwei Arme geteilt. Es ist eine Insel entstanden. Die in den Fluss gestürzten Bäume liegen fest und werden auch bei Hochwasser nicht verdriftet. Dies ist eine Voraussetzung bei der Verwendung bzw. bei einer Tolerierung von Totholz an Gewässern dieser Größenordnung. Von sehr großem Vorteil für diese Maßnahme ist das unmittelbar oberhalb der Stadt Lich liegende und vom Verband betriebene Hochwasserrückhaltebecken Lich. Hierdurch werden Hochwasserwellen gedämpft und das sonst im Gewässer vorhandene Treibgut bereits hier aufgehalten und entsorgt.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Qualität auch an den Verbandsgewässern. Die Geschäftsstelle plant, den Anforderungen der WRRL zu entsprechen, und hat für den Zuständigkeitsbereich des Verbandes an der Oberen Nidda zahlreiche Maßnahmen in Vorbereitung.